Treppenlift

Treppenlift – Einbau & Funktion

Treppenlift – Einbau & Funktion

Mit zunehmendem Alter und bei körperlichen Einschränkungen stellt sich oft die Frage, wie Sie Ihre eigenen vier Wände für ein selbstständiges Leben gestalten können. Für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer stellen häufig Treppen ein Hindernis dar. Ein Treppenlift ist hierfür das ideale Hilfsmittel um Stürze zu verhindern und Ihre Selbstständigkeit in Ihrem Zuhause zu erhalten.

Aufbau und Ablauf

Ein Treppenlift besteht im Wesentlichen aus drei Elementen:

  • einer Plattform, ggf. mit Sitzfläche, auf der eine Person über die Treppenstufen hinweg transportiert wird
  • einem Antrieb, der für die Bewegung der Plattform zuständig ist und am Ziel automatisch abbremst
  • einer Führungsschiene, die an der Wand oder auf den Treppenstufen befestigt wird. An dieser wird die Plattform geführt und durch den Antrieb bewegt

Die Fahrtrichtung und die Fahrtgeschwindigkeit werden vom Benutzer mithilfe einer Steuereinheit über einen Hebel in der Armlehne oder per Funkfernbedienung bestimmt.

Treppenlifter

Wichtiges zum Einbau

In einem Privathaus muss die Treppe mindestens 80 Zentimeter breit sein. In Mietshäusern sollte die Treppe je nach Landesbauverordnung mindestens einen Meter oder sogar noch breiter sein. Denn nach dem Einbau des Treppenlifts müssen Fußgänger den Handlauf der Treppe gut erreichen können. Wollen Sie einen Treppenlift in ein Mehrfamilienhaus einbauen, muss vor dem Einbau der Hauseigentümer zustimmen. Zieht der nutzende Mieter aus, muss er den Treppenlift wieder abbauen lassen.

Achten Sie außerdem darauf, dass der Einbau durch eine Fachfirma vorgenommen wird. Bezahlen Sie die Gesamtsumme erst, wenn alle Unterlagen vorhanden sind und der Treppenlift einwandfrei funktioniert. Erkundigen Sie sich zudem nach den Garantieleistungen und den Wartungskosten.

Der Vermieter kann den Einbau eines Treppenliftes verweigern, wenn:

  • sein eigenes berechtigtes Interesse, die Wohnung oder den Zugang in ihrem ursprünglichen Zustand zu lassen, die Interessen des Mieters überwiegt.
  • die Interessen anderer Mieter des Gebäudes überwiegen.
  • keine ausreichend hohe Sicherheit für den Rückbau des Treppenlifts geleistet werden kann. Eine Kautionszahlung gilt nicht als Sicherheit

Achten Sie auch auf Sicherheitsaspekte beim Kauf eines Treppenlifts. Berücksichtigen Sie dabei besonders folgende Aspekte:

  • Gibt es einen Akkuantrieb für Notfälle?
  • Gibt es eine Kindersicherung oder ist der Lift abschließbar?
  • Hat der Treppenlift einen Sicherheitsgurt?
  • Verfügt das Lift-System über einen Notstopp-Knopf?
  • Ist die Bedienung vom Liftsystem selbst möglich (z. B. durch eine Fernbedienung)?

Ein Treppenlift ist eine sinnvolle Investition in Ihre Mobilität, dennoch sollten Sie sich vorher über die möglichen Kosten informieren. Auf diese werden wir in unserem zweiten Teil des Artikels eingehen und unter anderem über verschiedenen Arten von Treppenlifts und finanzielle Förderungsmöglichkeiten aufklären. Für weitere Informationen und Beratung zum Thema Treppenlift können Sie uns gerne kontaktieren. (https://www.tingelhoff.de/treppenlift)

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