Empfehlungen Pflegefachkraft

Seit Januar 2022 dürfen Pflegefachkräfte Empfehlungen von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln abgeben. Dies regelt eine neue Richtlinie gemäß §40 Absatz 6 SGB XI. Ziel ist es, eine erhöhte Selbstständigkeit zur Erleichterung der Pflege bzw. zur Linderung der Beschwerden zu erreichen. 

Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 

  • Empfehlung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Regelungen der Richtlinie
  • Pflegefachkraft verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen
  • Grundlage der Versorgung: realistische Ermittlung der für die Pflegebedürftigen alltagsrelevanten Anforderungen
  • Prüfung, ob und welche Hilfsmittel bereits vorhanden sind

Alle notwendigen Informationen zum Inhalt der Richtlinie, zum Antragsverfahren, Voraussetzungen zur Empfehlung und zu empfehlenden Hilfsmitteln finden Sie in den weiterführenden Links des GKV Spitzenverbandes. 

Gerne kommen wir zu einem persönlichen Termin und Abstimmung des Vorgehens bei Ihnen vorbei.

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