Verhinderungspflege

Fünf Fragen zur Verhinderungspflege

Fünf Fragen zur Verhinderungspflege

Die häusliche Pflege eines Angehörigen ist eine körperlich und seelisch belastende Aufgabe. Bei der Sie rund um die Uhr gefordert werden. Neben der Pflege, gehen Sie ebenfalls ihrem Beruf und den alltäglichen Pflichten des Lebens nach. Es ist Ihnen somit kaum möglich, jederzeit vor Ort zu sein und die Betreuung zu übernehmen. Jeder pflegende Angehörige kennt die Situation, kurzfristig einen Arzttermin wahrnehmen zu müssen oder plötzlich erkrankt zu sein. Damit eine optimale Versorgung trotz Ihrer Belastungen gewährleistet wird, können die Pflegebedürftigen eine Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Das Konzept ist, dass die pflegenden Angehörigen sich selbst eine Vertretung organisieren. Das können ambulante Pflegedienste, Pflegehilfskräfte, Freunde oder Nachbarn sein. Sie übernehmen dann kurzfristig die Versorgung des Pflegebedürftigen. Dadurch bleibt Ihnen eine kurze Verschnaufpause von der Pflegeverantwortung und Sie können sich ganz auf sich selbst und Ihre eigene Gesundheit konzentrieren. Sie möchten mehr darüber erfahren?

Rund um das Thema beantworten wir Ihnen nun fünf wichtige Fragen

 

1. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

 

Die Leistungen, ihr Umfang und die Kosten werden in §39 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 haben demnach Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und die Pflege mindestens zehn Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Die entstandenen Kosten werden bis zu einer bestimmten Höhe für die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 erstattet.

2. Wie erhalte ich Verhinderungspflege?

 

Um Leistungen zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung oder Krankenkasse zu stellen. Da oftmals kurzfristig eine Stellvertretung für Sie als pflegender Angehöriger gebraucht wird, ist es für die Inanspruchnahme keine Voraussetzung, dass der Antrag im Voraus gestellt wurde. Bewahren Sie die Belege und Nachweise auf, wenn Aufwendungen entstanden sind. Das können Kosten für Pflegesachleistungen, dem Verdienstausfall oder aber Fahrtkosten einer Privatperson sein. Sind diese Kosten angefallen, können Sie rückwirkend einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Der jährliche Kostenrahmen ist auf 1.612 Euro begrenzt.
Nach § 39 Abs. 2 SGB XI besteht zudem die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806,00 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden kann. Dadurch kann ein maximaler Leistungsbetrag von 2.418 Euro für eine Dauer von maximal sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

3. Kann die Verhinderungspflege stundenweise beansprucht werden?

 

Die Leistungen können Sie nicht nur für längere Auszeiten, sondern auch für eine stundenweise Entlastung beanspruchen. Auf diese Weise erhalten Sie kurze Pausen vom Pflegealltag, sodass beispielsweise Arzt-Gänge oder Theaterbesuche möglich sind. Wenn die Auszeit weniger als acht Stunden beträgt, wird kein ganzer Tag angerechnet.

4. Besteht auch bei Pflegegrad 0 Anspruch auf Verhinderungspflege?

 

Neben Personen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, können auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn sie ein Anrecht auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Dazu ist das Stellen eines Antrages auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz (nach § 45a SGB XI in Verbindung mit § 123 SGB XI) notwendig. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) prüft während seines Besuchs, ob die pflegebedürftige Person einen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat. Dadurch können Sie die Leistungen der Verhinderungspflege nutzen, beispielsweise für eine Auszeit von der Pflege oder für eine stundenweise Entlastung von der Verantwortung über das Jahr verteilt.

5. Welche Leistungen gehören zur Verhinderungspflege?

 

Im Rahmen der Verhinderungspflege zählen Leistungen der Grundpflege dazu, sprich die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Auf der anderen Seite umfasst sie Tätigkeiten zur hauswirtschaftlichen Versorgung wie Waschen, Einkaufen und Kochen. Die medizinische Behandlungspflege ist allerdings ausgeschlossen, weil es von einem Arzt verordnet- und einer examinierten Pflegekraft durchgeführt wird.

Das Wichtigste nochmal zusammengefasst:

 

  • es bedarf nicht zwingend eines Antrags vor der Inanspruchnahme von Leistungen, wenn Pflegebedürftige bereits einen anerkannte Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben.
  • Verhinderungspflege rückwirkend geltend machen.
  • Jährliche Kostenübernahme bis zu 1.612 Euro.
  • Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen.
  • Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege.
  • Stundenweise Beanspruchung der Verhinderungspflege möglich.
  • Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) können die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Sie zusätzliche Betreuungsleistungen zugewiesen bekommen haben.
Skip to content