Qualitätssicherung in der Pflege umfasst die Maßnahmen zur Optimierung der Pflege bzw. der Versorgung der Pflegebedürftigen (Pflegequalität). Die Prüfung der Pflegeheime und der ambulanten Pflegediensten wird durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung durchgeführt. Das bisherige System der Pflegenoten wird bis 2018 durch ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem („Pflege-TÜV“) ersetzt. Damit stehen dann den Versicherten aussagekräftigere und besser vergleichbare Qualitätsbewertungen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten zur Verfügung.
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