Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die zur Pflege von Menschen benötigt werden. Dazu zählen Produkte zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden, zur Körperhygiene oder Hilfsmittel, die die selbstständige Lebensführung des Patienten fördern. Die meisten Pflegehilfsmittel werden von den Krankenkassen übernommen. Dazu ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen. Einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn die Pflegebedürftigkeit nach §40 SGB XI vorliegt. Die Leistungen sind davon abhängig, ob der Versicherte zuhause, in einer betreuten Wohnanlage lebt oder von Familienangehörigen versorgt wird. Die Pflegehilfsmittel können kategorisiert werden. Bei Schürzen, Handschuhen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Flächen- sowie Handdesinfektionen handelt es sich um Verbrauchs- Pflegehilfsmittel. Die Kosten für die Produkte des Einmalgebrauchs tragen die Pflegekassen bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Hilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten oder Duschsysteme, die den Patienten leihweise überlassen oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt werden.
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