Behinderungen

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Behinderungen, mittlerweile mit Handicaps umschrieben, gibt es in verschiedenen Formen (geistig, seelisch, körperlich, lernbehindert, mehrfach, etc.). Diese Handicaps können unterschiedliche Ursachen haben. Von einem Geburtsfehler gehen die Ursachen hin zu einem Unfall und Verletzungen, die eine Behinderung hervorgerufen haben. Unterschieden wird zudem nach Schädigung, Beeinträchtigung und Behinderung. Die Definition und das Auffassen einer Behinderung, sind Abhängig von der Perspektive aus der sie betrachtet wird. Diese reicht von der sozialen, pädagogischen bis zur medizinischen und rechtlichen Betrachtungsweise, sodass eine Vielzahl von Aspekten zu beachten ist. Die zentrale sozialrechtliche Definition ist im SGB IX (§ 2 Abs. 1 SGB IX) und im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (§ 3 BGG) verankert und wie folgt beschrieben:
Als behindert gelten Menschen, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“.

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