Ambulante Versorgung bezieht sich auf Behandlungsleistungen, die nicht von Kliniken und Krankenhäusern erbracht werden. Dabei handelt es sich demnach um die ambulante Therapie oder Diagnostik von niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten. Hierbei verweilt ein Patient nicht über Nacht in der medizinischen Einrichtung, sondern verlässt diese noch am selben Tag. Bestandteile der ambulanten Versorgung sind auch die verordneten Arzneimittel, Heilmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie) oder Hilfsmittel (Hörgeräte).
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