Abdruck, im orthopädischen Sinne als Gipsabdruck bezeichnet, meint das Abformen eines dreidimensionalen Objektes, wie eines Körperteils. In der Orthopädie verwenden Bandagisten oder Orthopädieschuhmacher die Abdrücke, zum Beispiel für die Herstellung einer orthopädischen Fuß,- beziehungsweise Schuheinlage. Dabei unterscheiden die Orthopädietechniker zwischen zwei Varianten der Abdrücke, zum einen die belastete Version und zum anderen die unbelastete Version.
Belasteter Abdruck: Der Kunde/Patient tritt in Schaumstoff, der Orthopädieschuhmacher füllt den Abdruck mit Gips aus und verwendet ihn zur Erstellung eines Modells.
Unbelastete Abdruck: Gipsbinden im feuchten Zustand werden um die Füße gewickelt und wie ein Schuh nach dem Trocknen abgezogen. Der Abdruck dieses Modells wird mit Gips gefüllt und der Orthopädieschuhmacher erhält so einen naturgetreuen Abdruck des Fußes.