Orthopädische Maßschuhe
Unsere Füße bilden einen komplizierten und sensiblen Stützapparat, der uns durchs ganze Leben trägt. Doch nicht immer danken wir es ihnen mit geeignetem Schuhwerk.
Viele Menschen leiden an Fußbeschwerden oder -deformierungen, die durch stehende Tätigkeiten auf harten Böden oder durch häufiges Gehen auf hohen Absätzen gefördert oder verstärkt werden. Auch Füße die durch einen Unfall, eine Operation, altersbedingt oder durch Vererbung Probleme verursachen, müssen mit geeignetem Schuhwerk versorgt werden.
Orthopädische Maßschuhe oder Schuhe mit orthopädischer Schuhzurichtung vermitteln ein neues Geh- und Lebensgefühl.
Alte Handwerkskunst und modernste orthopädische Technik kommen dabei beständig zum Einsatz.
Die orthopädischen Maßschuhe sind chic, modern, aus feinstem Leder, handgefertigt und wertvoll. Auch die orthopädische Schuhzurichtung an Ihren eigenen Schuhen ist wertvolle, ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Handarbeit.
Ablauf der Fertigung orthopädischer Maßschuhe:
Kostenvoranschlag an die Krankenkasse
- Kostenvoranschlag an die Krankenkasse
- Maßnehmen mit Foto, Fußabdruck und individueller Modellgestaltung nach fachärztlicher Verordnung
- Ausarbeitung des Maßblattes
- Herstellung des Leisten
- Fußbettung aufbauen
- Probeschuh fertigen
- Schuhprobe mit Probeschuh
- Fertigstellung
- Auslieferung des fertigen Schuhs
Generelle Mindestgebrauchszeiten lassen sich für eine Ersatzbeschaffung (Nachlieferung) von orthopädischen Schuhen und orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh nicht festlegen. Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um in Handarbeit gefertigte hochwertige Schuhe, die mit "normalen" Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen sind. Sie bleiben auch bei starker Beanspruchung mindestens ein Jahr funktionsfähig. Nach der Erstausstattung kommt eine Ersatzbeschaffung grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht. Bei Hausschuhen ist ein Regelzeitabstand von 4 Jahren zu beachten.
Instandsetzungsarbeiten am orthopädischen Maßschuh können außerhalb der Gewährleistungspflicht notwendig werden, um den therapeutischen Nutzen des Schuhs weiter zu erhalten. Diese Instandsetzungsarbeiten werden dann von der GKV übernommen, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlicher als die Erstbeschaffung eines orthopädischen Maßschuhs sind. Reparaturen aufgrund der normalen Abnutzung an Absatz und Laufsohle gehen - ebenso wie Reparaturkosten für normale Schuhe - zu lasten des Versicherten.





